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KIT SC Karlsruhe in der ProB/ Villingen-Schwenningen abgewiesen/ BG Karlsruhe in Berufung

Lizenzverweigerung wiha Panthers Villingen-Schwenningen rechtskräftig – KIT SC Karlsruhe spielt in der kommenden Saison in der ProB – Berufung BG Karlsruhe. 

Die wiha Panthers Villingen-Schwenningen haben keine Berufung vorm Schiedsgericht gegen die Nicht-Erteilung der Lizenz durch die 2. Basketball-Bundesliga eingelegt. Dadurch ist die Verweigerung der Lizenz für die Saison 2017/2018 rechtskräftig. Die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga hatte den gestellten Antrag auf Erteilung einer Lizenz abgelehnt und auch den eingelegten Widerspruch des Clubs aus Villingen-Schwenningen abgewiesen. Von der Möglichkeit der Berufung vor dem Schiedsgericht wurde kein Gebrauch gemacht.

Aufgrund der nicht korrekten Antragsstellung durch Villingen-Schwenningen erlangt der Vizemeister der Regionalliga Südwest, KIT SC Karlsruhe, das sportliche Teilnahmerecht für die ProB in der kommenden Saison und rückt somit nach.

Die BG Karlsruhe hat wiederum Berufung gegen die Verweigerung der Lizenz eingelegt. Das Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga wird sich nun zeitnah mit dem Fall beschäftigen.

Widersprüche Karlsruhe und Villingen-Schwenningen abgewiesen

Die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga hat die fristgerecht eingegangenen Widersprüche der BG Karlsruhe und der wiha Panthers Villingen-Schwenningen gegen die Verweigerung der Lizenz für die ProB Saison 2017/2018 abgewiesen.

Beiden Widersprüchen lagen keine hinreichenden Informationen bei, die die Erteilung einer Lizenz für die kommende Spielzeit zulassen würden.

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung nach Maßgabe der Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung der 2. Basketball-Bundesliga zulässig. Sie ist innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung beim Vorsitzenden des Schiedsgerichts einzulegen.