Nachlizenzierungsverfahren Rockets II – Übertragung des Teilnahmerechts in der ProA steht an

Die 2. Basketball-Bundesliga hat ein Nachlizenzierungsverfahren gegen die Rockets II eröffnet. Aufgrund der gestrigen Veröffentlichung des Clubs zur geplanten Nicht-Teilnahme am Spielbetrieb der ProA in der kommenden Saison ist aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses der 2. Basketball-Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die kommende Saison auch für die Rockets II nicht gegeben. Wie die Rockets selbst einräumen, sei die Finanzierung des Starts in der ProB zurzeit noch nicht gewährleistet.

„Wir müssen dies zum Anlass nehmen und kurzfristig eine erneute Prüfung insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vornehmen. Das nun auch die ProB-Teilnahme nicht gesichert ist, haben wir überrascht zur Kenntnis genommen“ – so Daniel Müller, Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga.

Die Rockets II haben nun bis einschließlich 18.06.2018 die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie in der Lage sind am Spielbetrieb der Saison 2018/2019 in der ProB teilzunehmen.

Darüberhinaus ist bei der 2. Basketball-Bundesliga ein Antrag auf Übertragung des ProA-Teilnahmerechts des BBL-Absteigers Rockets auf die Artland Dragons eingegangen. Hierüber wird im Rahmen der Tagung der AG 2. Basketball-Bundesliga e.V. am 23. & 24. Juni in München abgestimmt. Stimmberechtigt sind die aktuellen Bundesligisten der ProA. Stimmen mehr als 50% der Clubs für die Übertragung, ist diese angenommen.