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WHITE WINGS Hanau – Lizenzentzug rechtskräftig

Die White Wings Basketball GmbH haben innerhalb der einwöchigen Frist keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH eingelegt und akzeptieren somit den nachträglichen Entzug der Lizenz für die Spielzeit 2022/2023. Nach Auffassung der 2. Basketball-Bundesliga ist damit die Entscheidung – aufgrund der abgelaufenen Frist – rechtskräftig und die WHITE WINGS Hanau sind sportlicher Absteiger aus der ProB. 

Die 2. Basketball-Bundesliga hatte die Lizenz Anfang April nach einem Nachlizenzierungsverfahren aufgrund von Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bundesligisten, insbesondere hinsichtlich der Liquidität bis zum Ablauf der Saison 2022/2023, entzogen.

Durch Eintritt der Rechtskraft der Lizenzentzugsentscheidung entfällt, lt. § 14 Abs. 3 Lizenzstatut, für die WHITE WINGS Hanau das Recht zur weiteren Teilnahme am laufenden Wettbewerb. Die WHITE WINGS Hanau scheiden somit aus dem laufenden Wettbewerb aus.

Da lt. der Spiel- und Veranstaltungsordnung die Abschlusstabelle der Hauptrunde am Montag nach dem letzten Hauptrundenspieltag zu veröffentlichen ist und die Abschlusstabelle der Hauptrunde anschließend nur noch innerhalb von 24 Std. nach Einspruch vor dem Schiedsgericht geändert werden kann, ist eine Anpassung der Hauptrundenabschlusstabelle nicht mehr möglich, sodass die Itzehoe Eagles für die erste Playoff-Runde ein Freilos erhalten.

Lizenzentzug WHITE WINGS Hanau

Die mit Entscheidung vom 28.06.2022 für die Saison 2022/2023 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den WHITE WINGS Hanau nachträglich entzogen.

Am 04.03.2023 teilte die White Wings Basketball GmbH der 2. Basketball-Bundesliga GmbH mit, dass sie aufgrund fehlender Gelder einen Insolvenzantrag stellen werden.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat daraufhin am 07.03.2023 ein Nachlizenzierungsverfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegen die White Wings Basketball GmbH eröffnet.

Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.2023 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren bestätigt.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen im Nachlizenz-ierungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Lizenzstatut ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz zum Zeitpunkt ihrer Ersterteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut). Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.

Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die White Wings Hanau als Absteiger der ProB fest.

Lizenzentzug ETB Wohnbau Baskets Essen rechtskräftig

Mit Ablauf der Frist zum Widerspruch ist der Lizenzentzug der ETB Wohnbau Baskets nun rechtskräftig.

Im Nachlizenzierungsverfahren konnte der Verein die Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht widerlegen, weswegen die Ligaführung sich zu diesem Schritt gezwungen sah.

Die Wertungen der bisherigen Spiele der Saison bleiben bestehen. Die Essener werden nicht an der weiteren PlayDown Runde teilnehmen. Die terminierten Spiele werden mit 20:0 für den Gegner gewertet. Somit steht der Club als erster Absteiger der ProB fest.

 

 

 

Lizenzentzug ETB Wohnbau Baskets Essen

Die mit Entscheidung vom 07.05.2018 für die Saison 2018/2019 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den ETB Wohnbau Baskets Essen nachträglich entzogen.

Die Erteilung war u.a. mit der Auflage der Einhaltung eines Sanierungskonzeptes vom 10.05.2016 und damit der weiteren wirtschaftlichen Konsolidierung verbunden.

Aufgrund der Feststellung, dass dieses Konzept bereits in der Saison 2017/2018 nicht eingehalten wurde und darüber hinaus ebenfalls in der laufenden Saison 2018/2019 nicht eingehalten werden kann, ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aktuell nicht gegeben.

Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.19 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren, welches Ende 2018 eröffnet wurde, bestätigt.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen gemäß § 13 ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz nachträglich weggefallen sind und/oder im Rahmen der Nachlizenzierung zu vermuten ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz weggefallen sind und die Vermutung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch den Bundesligisten widerlegt wird.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut).
Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.

Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die ETB Wohnbau Baskets als erster Absteiger der ProB fest.

 

 

 

Otto Baskets Magdeburg – Lizenzentzug rechtskräftig

Die Otto Baskets Magdeburg haben innerhalb der einwöchigen Frist keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt und akzeptieren somit den nachträglichen Entzug der Lizenz für die Spielzeit 2014/2015. Nach Auffassung der 2. Basketball-Bundesliga ist damit die Entscheidung – aufgrund der abgelaufenen Frist – rechtskräftig und die Otto Baskets sind sportlicher Absteiger aus der ProB. 

Die 2. Basketball-Bundesliga hatte die Lizenz Anfang April nach einem Nachlizenzierungsverfahren aufgrund von Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bundesligisten, insbesondere hinsichtlich der Liquidität bis zum Ablauf der Saison 2014/2015, entzogen.

Darüber hinaus wird den Otto Baskets in einer vorgezogenen Entscheidung auch die Erteilung der Lizenz für die Saison 2015/2016 aufgrund fehlender Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der angemessenen Nachwuchsförderung verweigert. Weiterhin besteht als Resultat des rechtskräftigen Lizenzentzuges nicht die notwendige sportliche Qualifikation zur Teilnahme am Wettbewerb der ProB für die kommende Saison.

Die Entscheidungen über die Erteilung der Lizenzen aller weiteren Bundesligisten werden Ende des Monats getroffen und zeitnah bekannt gegeben.