Lizenzentzug WHITE WINGS Hanau

Die mit Entscheidung vom 28.06.2022 für die Saison 2022/2023 erteilte Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga der Herren, Spielgruppe ProB, wird den WHITE WINGS Hanau nachträglich entzogen.

Am 04.03.2023 teilte die White Wings Basketball GmbH der 2. Basketball-Bundesliga GmbH mit, dass sie aufgrund fehlender Gelder einen Insolvenzantrag stellen werden.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH hat daraufhin am 07.03.2023 ein Nachlizenzierungsverfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegen die White Wings Basketball GmbH eröffnet.

Die berechtigten Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der ausreichenden Liquidität bis zum 30.06.2023 haben sich im Nachlizenzierungsverfahren bestätigt.

Die 2. Basketball-Bundesliga GmbH ist gemäß § 14 Abs. 1 Lizenzstatut berechtigt, eine bereits erteilte Lizenz nachträglich zu entziehen, wenn die Überprüfung der Lizenzunterlagen im Nachlizenz-ierungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Lizenzstatut ergibt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz zum Zeitpunkt ihrer Ersterteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung Widerspruch erhoben werden (§ 12 Lizenzstatut). Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil.

Mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung stehen die White Wings Hanau als Absteiger der ProB fest.

Punktabzug für die WHITE WINGS Hanau

Dem ProB-Bundesligisten WHITE WINGS Hanau werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Lizenzstatut, sechs positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2  des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Die Nachlizenzierung hat ergeben, dass mehrfach vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Liga im Rahmen der Lizenzierung zur laufenden Saison gemacht wurden.

Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball-Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können.

Spielsperre für Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg)

Im Zusammenhang mit dem ProB-Spiel SEEBURGER College Wizards – Porsche BBA Ludwigsburg wurde der Spieler Nico Santana Mojica (Porsche BBA Ludwigsburg) disqualifiziert. Nach Auswertung des Schiedsrichter-Berichts, der Stellungnahmen sowie dem Videomaterial sieht die Spielleitung den Tatbestand der minderschweren Tätlichkeit erfüllt. Der Spieler wird in der Rechtsfolge für den Zeitraum von einem Pflichtspiel gesperrt und erhält eine mittlere Geldstrafe.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO i. V. m. Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs der 2. Basketball-Bundesliga GmbH.

Erweiterter BBL-Pokal ab der Spielzeit 2023/24 mit Mannschaften der BARMER 2. Basketball Bundesliga

Die ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga haben auf einer außerordentlichen Ligatagung am gestrigen Donnerstag dem seitens der easyCredit BBL vorgeschlagenen erweiterten Pokalmodus ab der Spielzeit 2023/24 einstimmig zugestimmt. Somit nehmen nach 14 Jahren Pause wieder ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga am BBL-Pokal teil. Diese Vereinbarung beläuft sich auf einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren.

Modus:

Ab der Saison 2023/24 gibt es im Pokal-Wettbewerb eine vorgeschaltete Runde, an der auch sechs Clubs aus der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA teilnehmen. Die acht Teams aus der easyCredit BBL, die in der Vorsaison in der Abschlusstabelle die Plätze eins bis acht belegten, nehmen an dieser vorgeschalteten Runde nicht teil.

Für diese Runde werden zwei Lostöpfe gebildet, wobei in die erste Gruppe die acht Erstligaklubs kommen, die in der Abschlusstabelle der Vorsaison die Plätze neun bis sechzehn belegten. In die zweite Gruppe kommen die BBL-Teams von den beiden letzten Plätzen sowie die sechs ProA-Teams, die in der Vorsaison auf den Plätzen eins bis sechs landeten. Es wird jedem Team der ersten Gruppe ein Gegner aus der zweiten Gruppe zugelost, wobei das Heimrecht jeweils bei den Teams der zweiten Gruppe liegt.

Die Sieger dieser acht Partien ziehen ins Achtelfinale ein und treffen dort auf die acht BBL-Teams, die in der Vorsaison die Plätze eins bis acht belegten. Hierbei wird wie gehabt dann wieder frei gelost, wie anschließend auch im Viertel- und Halbfinale.

Diese neue Pokal-Vorrunde wird am Wochenende 23./24.09.2023 stattfinden. Der neue Medienpartner der easyCredit BBL und des BBL-Pokals, Dyn Media, wird auch diese 8 Spiele produzieren und ausstrahlen.

„Wir sind davon überzeugt, dass der beschlossene Modus den Pokalwettbewerb weiter aufwerten wird“, sagt Dr. Stefan Holz, Geschäftsführer easyCredit BBL. „Auch rücken beide Ligen so in den nächsten Jahren weiter zusammen“. Der Geschäftsführer bedankt sich „bei den ProA-Clubs für ihre Zustimmung zur Teilnahme am Pokalwettbewerb. Dadurch ist es erst möglich gewesen, den neuen Modus auf den Weg zu bringen“, so Stefan Holz weiter.

„Wir freuen uns, über die Teilnahme der ProA-Ligisten am BBL-Pokalwettbewerb und möchten uns bei der easyCredit BBL für diese Möglichkeit bedanken. Die easyCredit BBL und die BARMER 2. Basketball Bundesliga kooperieren bereits in vielen Bereichen miteinander, wie z.B. beim Ausbildungsfonds. Umso mehr freuen wir uns über diesen weiteren Schritt der Zusammenarbeit. Wir hoffen auf viele spannende Spiele zwischen den Vereinen der easyCredit BBL und der BARMER 2. Basketball Bundesliga“, sagt Christian Krings, Geschäftsführer der BARMER 2. Basketball Bundesliga. 

Spielleitung verhängt Geldstrafen in drei Fällen

Die Spielleitung musste im Nachgang zum abgelaufenen Spieltag Entscheidungen in drei Sachverhalten treffen. Im Rahmen des ProB-Spiels TKS 49ers – SC Rist Wedel wurde Quirin Emanga Noupoue (TKS 49ers) aufgrund eines unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen hob die Spielleitung die Sperre (Verlust der Spielberechtigung) auf und verhängte eine geringe Geldstrafe.

Ebenfalls eine geringe Geldstrafe erhielt Karl Maruschka (ROTH Energie Gießen Pointers) für sein Verhalten nach Spielende gegenüber dem Schiedsrichter im Rahmen des ProB-Spiels ROTH Energie Giessen Pointers- SBB Baskets Wolmirstedt.

Für das unsportliche Verhalten von Trainer Aleksandar Scepanovic (PS Karlsruhe Lions) im Anschluss an sein zweites Technisches Foul (Hallenverweis) im Zusammenhang mit dem ProA-Spiel PS Karlsruhe Lions – ART Giants Düsseldorf verhängte die Spielleitung eine weitere Geldstrafe.

Alle Entscheidungen ergingen gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

Spielverlust und Punktabzug (Itzehoe Eagles)

Bei dem ProB-Spiel Itzehoe Eagles – RASTA VECHTA II am 04.02.2023 wurde ein nicht teilnahmeberechtigter/einsatzberechtigter Spieler eingesetzt, was gemäß § 71 und 72 SuVO einen Spielverlust sowie eine Punktwertung nach sich zieht.

Das betroffene Spiel wird demnach gemäß § 72 Abs. 3 SuVO mit minus einem Wertungspunkt und 0:20 Korbpunkten für den Bundesligisten Itzehoe Eagles gewertet. Für den Bundesligisten RASTA VECHTA II erfolgt die Wertung des Spiels gemäß §72 Abs. 3 SuVO mit zwei Wertungs- und 20:0 Korbpunkten.

Gegen diese Entscheidung kann gemäß §12 RuSGO binnen drei Tagen Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball Bundesliga eingelegt werden.

Eine Tabellenanpassung erfolgt entsprechend nach dieser Frist.

wiha Panthers Schwenningen stellen Insolvenzantrag – Nachlizenzierungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Köln, 07.02.2023 – Die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH, wirtschaftlicher Träger des ProA-Bundesliga-Lizenzinhabers Basketballverein Villingen-Schwenningen e.V., hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt.

Die BARMER 2. Basketball Bundesliga hat, nach Juni 2022, Ende Januar 2023 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach  § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet und den wiha Panthers Schwenningen vor rund einer Woche wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Lizenzstatut drei (3) Wertungspunkte abgezogen.

Nun teilte die Basketball Villingen-Schwenningen GmbH der Liga mit, dass ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Villingen gestellt wurde. Da sich die wiha Panthers Schwenningen derzeit in einem laufenden Nachlizenzierungsverfahren befinden, wird die Liga die bis spätestens zum 13.02.2023 geforderten Unterlagen abwarten und intensiv prüfen. Anschließend wird die Geschäftsführung der Liga gemeinsam mit dem Gutachterausschuss über die weitere Teilnahme der wiha Panthers Schwenningen am Spielbetrieb der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA entscheiden.

Bis zur endgültigen Entscheidung durch die Geschäftsführung der Liga werden die wiha Panthers Schwenningen weiter am Spielbetrieb der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA teilnehmen.

Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung und die Entscheidung der Liga-Geschäftsführung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Keine Berufung von den wiha Panthers Schwenningen – Punktabzug rechtskräftig

Nach der Bekanntgabe der Entscheidung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH, Schwenningen wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Lizenzstatut drei (3) Wertungspunkte abzuziehen, hatten die wiha Panthers Schwenningen drei Tage Zeit gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Die wiha Panthers Schwenningen teilten nun mit, dass sie Ihre Berufung zurückziehen und nicht weiterverfolgen werden. Somit ist die Entscheidung rechtskräftig und die Tabelle wird dementsprechend angepasst.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2 des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.

Ligatagung in Eschborn: Erweiterung der Standards und Wiederwahl des AG-Vorstandes

Köln, 31. Januar 2023 – Am vergangenen Dienstag tagten die Mitgliedsvereine der ProA und ProB in Eschborn auf der vierteljährlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft 2. Basketball Bundesliga e.V., um weitere Standards zu verabschieden und ihren Vorstand zu wählen.

In der eintägigen Sitzung wurden von den Mitgliedsvereinen neue Richtlinien und Standards verabschiedet, um den Anschluss an die easyCredit Basketball Bundesliga zu gewährleisten und die Strukturen und Organisationen der ProA und ProB weiterzuentwickeln. Zur Stärkung der Hauptamtlichkeit wurde u. a. beschlossen, dass ProA-Ligisten ab der Saison 2024/2025 und ProB-Ligisten ab der Saison 2025/2026 über einen hauptamtlichen Geschäftsführer, Vorstand oder Prokuristen verfügen. Weiter wurden Anpassungen bei den Eigenkapitalvorgaben durch die Bundesligisten beschlossen. Der Livestream der ProA und ProB soll zudem ab der Saison 2024/2025 in Full-HD Qualität übertragen werden, was eine deutliche Aufwertung des Livestreams bedeutet.

Einstimmige Wiederwahl des Vorstandes und Gutachterausschusses

Die Arbeitsgemeinschaft 2. Basketball Bundesliga e.V. bestehend aus den 44 Mitgliedsvereinen, hält mit 52% die Mehrheitsanteile an der 2. Basketball Bundesliga GmbH. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es die Interessen und Ziele der Mitgliedsvereine bestmöglich zu vertreten. Die Vereinsarbeit wird von einem sechsköpfigen, ehrenamtlich tätigen Vorstandsteam geleitet, an dessen Spitze ein Vorstandsvorsitzender steht. Dieses Amt bekleidet seit 2019 Sportwissenschaftler und ehemaliger Geschäftsführer der 2. Basketball-Bundesliga GmbH Daniel Müller: „Wir freuen uns über das Vertrauen der Bundesligisten und wollen gemeinsam den eingeschlagenen Weg der stetigen Weiterentwicklung und Professionalisierung konsequent beschreiten. Die letzten Jahre waren für die Standorte nicht einfach aber wir sind davon überzeugt, dass noch viel Potenzial für Basketball in Deutschland schlummert und wir mit unseren vielen Standorten einen wertvollen Beitrag für diese tolle Sportart leisten.“

Bei der alle zwei Jahre stattfindenden Wahl des Vorstandes, standen alle Vorstandsmitglieder zur Wiederwahl zur Verfügung und wurden durch die Mitgliedsvereine in ihren Ämtern bestätigt.

Der Vorstand der AG 2. Basketball-Bundesliga e.V. setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Vorstandsvorsitzender: Daniel Müller

Stv. Vorstandsvorsitzender: Carsten Bierwirth

Stv. Vorstandsvorsitzender: Thorsten Wünschmann

Vorstand Sport: Florian Gut

Vorstand Nachwuchs: Rico Gottwald

Vorstand Marketing: Marius Kröger

Des Weiteren wurden auch alle Positionen des Gutachterausschusses einstimmig wieder gewählt.

Einzig die Position des letztjährig verstorbenen Reiner Moschalls wird derzeit nicht neu besetzt.  

Der Gutachterausschuss prüft als unabhängige Instanz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine im Rahmen der Lizenzierung und während einer laufenden Saison. Das langjährige Gutachterausschussmitglied Karlheinz Sonntag fungiert weiterhin als deren Vorsitzender.

Der Gutachterausschuss der AG 2. Basketball-Bundesliga e.V. setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Karlheinz Sonntag

Beisitzer: Michael Birke

Beisitzer: Peter Behrbohm

Beisitzer: Dr. Christian Frystatzki

Beisitzer: Heinz Schoenwolf (Vertreter des DBB)

Entscheidung der Spielleitung: Keine Spielsperre für Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers)

Im Rahmen des ProB-Spiels Roth Energie Gießen Pointers – RASTA Vechta II am 21.01.2023 kam es zur Aussprache eines disqualifizierenden Fouls gegen Benjamin Lischka (Roth Energie Gießen Pointers). Nach Auswertung des SR-Berichts, der Stellungnahme des Spielers und des zur Verfügung stehenden Ausschnitts der Bewegt-/Videobilder geht die Spielleitung davon aus, dass der Spieler sich zwar unsportlich verhalten hat, verzichtet aber unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auf die Aussprache einer Spielsperre. Aus diesem Grund hat die Spielleitung die eingetretenen Rechtsfolgen (Verlust der Spielberechtigung) aufzuheben und die Spielberechtigung des Spielers wiederherzustellen.

Die Entscheidung ergeht gemäß § 78 Abs. 2 SuVO der 2. Basketball Bundesliga GmbH.